Parken & Parkregeln

Parken & Parkregeln

 Der Park befindet sich in Privatbesitz. 

Beachten Sie bitte, das der Park zwar öffentlich zugänglich ist, sich aber dennoch in Privatbesitz befindet. Es wäre schön, wenn Sie den Park so nutzen, wie Sie die Wiese in Ihrem Garten nutzen würden. Bitte NICHTS beschädigen, bitte den Müll mitnehmen, Hunde bitte an der Leine führen und die kleinen Hundehaufen mitnehmen. Achten Sie bitte auch beim Betreten der Wege auf herabfallende Äste. Betreten des Grundstückes ist deswegen auf eigene Gefahr und Eltern haften für Ihre Kinder. 
Herzlichen Dank. Lesen Sie unbedingt die Besucherordnung!

Besucherordnung
 Reisig sammeln ist möglich, 
Stammholz sammeln leider nicht!
Gleiches gilt auch für Blumen oder Pilze.
Bitte beachten Sie, das auf dem gesamten Park- und Schlossgelände Parken verboten ist!
Die für Anwohner und Lieferanten gekennzeichneten Parkflächen sind freizuhalten.
Die Auf- und Abfahrt ist als Feuerwehrzufahrt unbedingt frei zu halten!
Parken in Oberlichtenau
Bitte nutzen Sie folgende Parkplätze 
  • auf der Pulsnitztalstraße, gegenüber der Gärtnerei/Blumenladen Bellmann.
  • den Parkplatz am Schlosspark neben den Altpapiercontainern
  • Bei Veranstaltungen können nach Rücksprache auch die Flächen der Agrargenossenschaft neben dem Schlosspark genutzt werden. Bitte beachten Sie aber die Ausschilderung ob das Parken dort an dem Tag gestattet ist.

Es gilt die StVO
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